B.a. Gegen diesen am 2. Dezember 2022 versandten Entscheid richtet sich der vorliegende Rekurs vom 21. Dezember 2022 (Datum Postaufgabe), welcher vom Departement des Innern zuständigkeitshalber ans hiesige Versicherungsgericht überwiesen wurde. Die Gesuchstellerin (nachfolgend: Rekurrentin) beantragt darin sinngemäss die Aufhebung des Entscheides vom 29. November 2022 und die Ausrichtung von Alimentenbevorschussung rückwirkend ab 15. März 2022. Zur Begründung macht sie geltend, der Vater der beiden Kinder habe noch nie und werde auch nie Alimente bezahlen, weshalb sie als Alleinerziehende auf die Alimentenbevorschussung angewiesen sei.