Demgegenüber sei den Vorakten zu entnehmen, dass mindestens bis Juni 2022 das gemeinsame Konto weiterhin bestanden habe, mit welchem der Mietzins für die Wohnung in B.___ noch bis Ende April 2022 bezahlt worden sei. Bis Anfang Juni 2022 seien sodann Zahlungen in Geschäften in B.___ und Umgebung getätigt worden. Bei einer Trennung sei es zwar nachvollziehbar, dass ein gemeinsames Konto noch einige Zeit Bestand habe. Unüblich und entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung sei hingegen, dass weiterhin von beiden Personen Zahlungen auf dieses Konto erfolgten. Zudem sei zu hinterfragen, warum eine Person, welche im Kanton Zürich wohne, regelmässig Zahlungen in der Region B.___ und I.___ tätige.