A.c. Nach Eingang diverser Unterlagen, u.a. der Kontoauszüge und des gemeinsamen Mietvertrages, verfügten die Sozialen Dienste der Gemeinde B.___ am 1. September 2022 unter Berücksichtigung des Einkommens von C.___ die Abweisung des Gesuchs um Alimentenbevorschussung mit der Begründung, die Gesuchstellerin habe die Auflösung des gemeinsamen Haushalts mit C.___ nicht glaubhaft belegen können (act. G3.1.25). Am 29. November 2022 wies der Gemeinderat B.___ den von der Gesuchstellerin dagegen eingereichten Rekurs ab. Zur Begründung brachte er vor, für die Schilderung der Gesuchstellerin spreche einzig, dass sich C.___ beim Einwohneramt B.___ per 17. März 2022 nach H.___ ZH abgemeldet habe.