Die Berechnung der monatlichen Unterstützungszahlung für die Tochter F.___ (richtig: G.___) ab 1. Mai 2021 sei nach dem Alimentenhandbuch der St. Gallischen Konferenz der Sozialhilfe (nachfolgend: Alimentenhandbuch) erfolgt. Aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin habe sich die Bevorschussung auf Fr. 593.-- reduziert (act. G4.1). B.