A.k. Am 19. Mai 2021 erhob die Mutter beim Gemeinderat der politischen Gemeinde B.___ Rekurs gegen die Verfügung vom 3. Mai 2021 und beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und der Unterhalt von F.___ sei weiterhin zu bevorschussen. Zur Begründung machte sie insbesondere geltend, F.___ habe ihren Wohnsitz weiterhin bei der Mutter, welche auch für ihren Unterhalt, wie beispielsweise die Krankenkassenprämien, weiterhin aufkomme. Der Unterhalt sei somit nicht anderweitig gesichert.