A.d. Am 8. April 2021 leitete das Sozialamt ein Revisionsverfahren ein und verlangte bei der Mutter aktuelle Unterlagen (act. G14.7). Gleichentags forderte es den unterhaltspflichtigen E.___ auf, die Unterhaltsbeiträge fristgerecht zu überweisen und sich zu erklären, weshalb er nicht den vollen bevorschussten Unterhaltsbeitrag an das Sozialamt überweise (act. G14.8). Am 26. April 2021 retournierte die Mutter den © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte "Jährlichen Fragebogen für die Alimentenbevorschussung-Revision" und reichte die erforderlichen Unterlagen ein (act. G14.9, 14.10).