© Kanton St.Gallen 2026 Seite 10/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte G5.6) bereit erklärte, die Vorschüsse bis zu einem rechtskräftigen Entscheid eines Schweizer Gerichtes in der Höhe von Dinar 5'000.-- je Kind ab sofort zu bevorschussen, was die Rekurrentin allerdings bis anhin abgelehnt hat. 3. 3.1. Nach dem Gesagten ist der Rekurs abzuweisen.