vom 26. April 2021 (act. G1, G1.4) vertretenen Auffassung der Rekurrentin – in der Schweiz anerkannt werden kann. Betreffend die Höhe der Kinderunterhaltsbeiträge ab 26. April 2021 wird das mit der Hauptsache befasste Kreisgericht B.___ einen Entscheid zu fällen haben. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 5/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte