Eheschutz vom 31. Oktober 2012 rückwirkend für die Monate Januar bis April und monatlich im Voraus ab Mai 2021 auszuzahlen, bis das Kreisgericht B.___ betreffend Kinderunterhalt allenfalls etwas anderes verfüge. Eventualiter seien die Kinderalimente basierend auf dem noch zu ergehenden Entscheid des Kreisgerichtes B.___ auszuzahlen. Alles unter Kostenund Entschädigungsfolge. Zudem wird ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Einsetzung von Rechtsanwalt T. Bossart als unentgeltlicher Rechtsbeistand gestellt. In der Zwischenzeit sei eine Klage beim Kreisgericht B.___ auf Ergänzung des G.___ischen Scheidungsurteils eingereicht worden (act. G1). In der Klage ans Kreisgericht B.__