B. B.a. Gegen diese Verfügung lässt die Gesuchstellerin (nachfolgend: die Rekurrentin) durch Rechtsanwalt lic. iur. T. Bossart am 26. April 2021 Rekurs erheben. Es wird beantragt, Ziffer 1 Satz 2 des Entscheides der Vorinstanz sei aufzuheben und die Vorinstanz sei zu verpflichten, die Kinderalimente für C.___ und D.___ ab Januar 2021 basierend auf dem Entscheid des Kreisgerichts Z.___ betreffend Eheschutz vom 31. Oktober 2012 rückwirkend für die Monate Januar bis April und monatlich im Voraus ab Mai 2021 auszuzahlen, bis das Kreisgericht B.___ betreffend Kinderunterhalt allenfalls etwas anderes verfüge.