1. Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird. Die Verfügung vom 30. Juni 2020 wird insoweit abgeändert, als der Bevorschussungsbeitrag von Fr. 740.80 pro Monat bereits ab 1. Juni 2020 gilt. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 10/10