G 3.1/7 und Lohnausweis act. G 3.2/3; vgl. auch ihre Steuerdeklaration [Eingabeassistent [act. G 3.2/9]]). Von H.___ nach I.___ könnte dagegen wohl auch der ÖV benützt werden (ca. 30 Minuten Fahrzeit pro Weg), wenn auch in der Regel nur einmal pro Stunde eine Verbindung besteht (Online-Fahrplan SBB, www.sbb.ch; abgerufen am 25. März 2021). Das Ostwind-Jahresabonnement 2. Klasse für die benötigten 3 Zonen kostet Fr. 1'008.-- (www.ostwind.ch; abgerufen am 25. März 2021). Die Vorinstanz hat demgegenüber zugunsten der Rekurrentin die Benützung eines eigenen Personenwagens auch für den vorliegend massgebenden Zeitraum ab Juni 2020 akzeptiert.