3.3. Umstritten sind demgegenüber die Abzüge für die Gewinnungskosten (Fahrkosten, Verpflegungskosten) der Rekurrentin. Dazu ist zunächst festzustellen, dass weder das © Kanton St.Gallen 2026 Seite 7/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte