A.b. Obwohl die Ansprecherin innert Frist eine Stellungnahme zur Vorberechnung abgegeben hatte, legten die Sozialen Dienste der Stadt Wil die Alimentenbevorschussung ab 1. Januar 2020 zunächst auf monatlich Fr. 300.40 fest (Verfügung vom 15. April 2020 [act. G 3.2/11], Berechnung vom 31. März 2020 [act. G 1.6]). Unter nachträglicher Berücksichtigung der Stellungnahme vom 14. April 2020 erhöhten die Sozialen Dienste den Vorschussbetrag ab Januar 2020 auf monatlich Fr. 395.90 und forderten für den Zeitraum Januar bis April 2020 Fr. 1'553.50 zurück (Verfügung vom 19. Mai 2020 [act. G 3.2/13]).