Auf Grund dieser Mitteilung sei der Rekurrentin eine Kopie der Verfügung zugestellt worden, ohne dass jedoch die am 5. Oktober 2017 versandte Verfügung von der Post jemals retourniert worden wäre. Die Verfügung vom 5. Oktober 2017 gelte somit am 6. Oktober 2017 als zugestellt, womit die 14-tägige Rekursfrist nicht eingehalten worden sei. Zum rechtlichen Gehör bringt sie vor, dieses sei der Rekurrentin am 28. September 2017 telefonisch gewährt worden. Der Rekurrentin sei der Sachverhalt dargestellt worden und sie habe sich dazu äussern können. Sie habe sich mit der Rückforderung einverstanden erklärt.