B.a Gegen diese Verfügung richtet sich der Rekurs vom 3. November 2017 mit dem Antrag auf Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Insbesondere sei von einer Rückforderung der bevorschussten Unterhaltsbeiträge von insgesamt Fr. 72'850.-- abzusehen. Eventualiter sei der Rückforderungsbetrag auf Fr. 17'100.-- zu reduzieren. Formell wird eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gerügt, da die Rekurrentin zur vorgesehenen Rückforderung nicht schriftlich habe Stellung beziehen können. Gemäss Art.