B.a Gegen diese Verfügung richtet sich der vorliegende Rekurs von Katrin B.___ vom 24. Januar 2017 (Postaufgabe) mit dem Antrag auf deren Aufhebung und die weitere Ausrichtung der Alimentenvorschüsse sowie auf Verzicht auf Rückzahlung des Betrags von Fr. 1‘479.--. Zur Begründung macht die Rekurrentin geltend, dass D.___ lediglich deshalb bei ihr wohne, weil er so die gemeinsamen Kinder beaufsichtigen könne, während sie arbeite. Da sie als Pflegefachkraft in der Psychiatrie nur Nachtdienst (70%) arbeite, sei es ihr nicht möglich, die Kinder ausserfamiliär/auswärtig betreuen zu lassen. Sie würden seit ca. vier Jahren keine eheähnliche Partnerschaft mehr führen, sondern seien getrennt.