A.g Mit Einstellungs-Verfügung vom 11. Januar 2017 stellten die Sozialen Dienste die Alimentenbevorschussung für die beiden Kinder B.___ und C.___ per 30. November 2016 ein. Weiter verfügten sie, dass die bezogenen Alimentenvorschüsse für die Zeit vom 1. Dezember 2016 bis 31. Januar 2017 von insgesamt Fr. 1‘479.-- zurückzuzahlen seien (act. G 3.5). B.