Entscheid Versicherungsgericht, 14.09.2017 Art. 3 Abs. 1 lit. f GIVU. Ausschluss der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen, wenn die Eltern zusammenwohnen. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss sind unabhängig davon erfüllt, ob die Eltern eine Lebensgemeinschaft oder lediglich eine Wohngemeinschaft führen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. September 2017, ABV 2017/2). Entscheid vom 14. September 2017 Besetzung Präsidentin Marie Löhrer, Versicherungsrichterinnen Michaela Machleidt Lehmann und Marie-Theres Rüegg Haltinner; Gerichtsschreiberin Jeannine Bodmer Geschäftsnr. ABV 2017/2 Parteien A.___, Rekurrentin,