Das Migrationsamt habe ihm gesagt, dass es bis zu einem Entscheid über seine Ausschaffung eine Weile dauern werde (act. G 1). Er habe zwar sofort begonnen, eine Wohnung zu suchen, da er jedoch keine gültigen Papiere gehabt habe und die Wohnung durch das Sozialamt bezahlt werde sollte, habe er lange Zeit Mühe gehabt, bis er endlich ein Zimmer gefunden habe (vgl. act. G 3.1.6). Diese Ausführungen sind konkludent und erscheinen glaubhaft. So ist auch dem Schreiben der Sozialen Dienste vom 17. November 2016 zu entnehmen, dass B.___ einen Antrag auf eine eigene Wohnung gestellt hatte (act.