A.d Mit E-Mail vom 20. Dezember 2016 wandte sich A.___ erneut unter Bezug auf ein Schreiben vom 12. Dezember 2016 an die Sozialen Dienste. Sie habe mit Bestürzung gelesen, dass ihr die Alimentenbevorschussung nicht zustehen solle, weil ihr Ex-Mann bei ihr wohne. Die Scheidung liege bald zehn Jahre zurück und sie müsse betonen, dass sie und ihr Ex-Mann keine Beziehung miteinander führten. Sie habe ihn lediglich bei sich aufgenommen, da er viereinhalb Jahre in Haft gewesen sei und es für ihn keine andere Unterbringungsmöglichkeit gegeben habe. Er habe keine Papiere und die ganze Klärung seiner Papiere sei am Laufen.