© Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte schon bald drei Monate bei ihr und ihrer Tochter, was kein Zustand bleiben könne, da er im Zimmer der gemeinsamen Tochter und jene bei ihr im Bett schlafe. Auch sei sie nicht mehr einverstanden, dass seine Nothilfe auf ihr Bankkonto überwiesen werde. Dies sei absolut unnötig, denn wenn er alleine wohnen würde, müsste ihm das Geld auch bar ausgehändigt werden, da er ohne Papiere kein Bankkonto eröffnen könne (act. G 3.1.4).