A.b Am 21. November 2012 verfügten die Sozialen Dienste St. Gallen, dass die gerichtlich festgesetzten Unterhaltsbeiträge von Fr. 600.-- monatlich vom 1. Januar bis 30. April 2012 mit Fr. 600.-- pro Monat bevorschusst würden. Die gerichtlich festgesetzten Unterhaltsbeiträge von Fr. 650.-- monatlich würden ab 1. Mai 2012 mit Fr. 650.-- pro Monat bevorschusst (act. G 3.1.2). A.c Am 8. Dezember 2016 wandte sich A.___ schriftlich an die Sozialen Dienste mit dem Ersuchen, dass diese ihrem geschiedenen Ehemann eine Wohnmöglichkeit erteilen mögen. Nach seiner Haftentlassung am 24. September 2016 habe sie ihm eine erste Hilfestellung geboten und ihn provisorisch bei sich aufgenommen. Nun lebe er