Entscheid Versicherungsgericht, 14.09.2017 Art. 3 Abs. 1 lit. f GIVU. Ausschluss der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen, wenn die Eltern zusammenwohnen. Vorliegend nahm die Mutter des Kindes den Vater lediglich auf Grund einer Notlage vorübergehend (effektiv drei Monate) bei sich auf. Damit lag kein "Zusammenwohnen" im Sinne des Gesetzes vor (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. September 2017, ABV 2017/1). Entscheid vom 14. September 2017 Besetzung Präsidentin Marie Löhrer, Versicherungsrichterinnen Michaela Machleidt Lehmann und Marie-Theres Rüegg Haltinner Gerichts-schreiberin Jeannine Bodmer Geschäftsnr. ABV 2017/1 Parteien A.___,