Auch aus den Akten ergeben sich keinerlei Hinweise auf eine derartige - heute noch andauernde - Unzumutbarkeit. Zwar hatte der Vater der Rekurrentin 1 im Jahr 2010 Schulden, was zu einer Schuldensanierung durch das Sozialamt führte (act. G 1.4). Dies fiel jedoch in die Zeit, als der Unterhaltsschuldner seine IDC Werbeagentur (wohl infolge schlechten Geschäftsgangs) aufgab und per 4. März 2010 aus dem Handelsregister löschen liess (vgl. online-Handelsregisterauszug, abgerufen am 12. Februar 2015). Mittlerweile ist er jedoch nach eigenen Angaben als © Kanton St.Gallen 2026 Seite 8/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte