Entscheid Versicherungsgericht, 01.04.2015 Art. 2 Abs. 1 GIVU. Alimentenbevorschussung. Umstritten, ob die Scheidungskonvention einen Unterhaltstitel für die Zeit nach Erlangung der Volljährigkeit verschafft. Vorliegend bejaht, weshalb die Alimentenbevorschussung grundsätzlich auch während der Ausbildung zu gewähren ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. April 2015, ABV 2014/4). Präsidentin Lisbeth Mattle Frei, Versicherungsrichterinnen Christiane Gallati Schneider und Marie-Theres Rüegg Haltinner; Gerichtsschreiber Jürg Schutzbach Entscheid vom 1. April 2015 in Sachen 1. A.___, 2. B.___, Rekurrentinnen,