1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird die angefochtene Verfügung vom 5. März 2014 aufgehoben und die Sache zur Neuberechnung des anrechenbaren Einkommens im Sinne der Erwägungen und zu anschliessender neuer Verfügung an die Sozialen Dienste St. Gallen zurückgewiesen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 8/8