© Kanton St.Gallen 2026 Seite 7/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte vorliegend bei einem Monatslohn von Fr. 4'267.-- und monatlichen Kinderzulagen von Fr. 400.-- ein Jahreseinkommen der Rekurrentin von Fr. 60'271.-- (13 x Fr. 4'267.-- + 12 x Fr. 400.--). Davon ist bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens auszugehen. Es versteht sich von selbst, dass auch beim Ehemann der Rekurrentin auf das mutmassliche Einkommen im Jahr 2014 abzustellen ist, was die Vorinstanz in ihrer Verfügung vom 5. März 2014 allerdings bereits getan hat. 3.