Rekurrentin werde somit für das ganze Jahr und nicht erst ab dem Zeitpunkt der Heirat in der Berechnung berücksichtigt. Die Berechnung des Vorschussbetrages werde somit für den gesamten Zeitraum mit den Berechnungsgrundlagen "Ehepaar mit 2 Kindern" vorgenommen (act. G 6). B.c Die Rekurrentin verzichtete auf eine Replik. Erwägungen: 1.