B.a Gegen diese Verfügung erhob A.___ am 12. März 2014 Rekurs beim Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen. Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung der Verfügung und die Neuberechnung des anrechenbaren Einkommens. Zur Begründung macht sie geltend, seit Januar 2014 betrage ihr Monatslohn Fr. 4'267.--, womit ein Jahreseinkommen von Fr. 55'471.-- resultiere - und nicht wie berechnet Fr. 65'674.-- (act. G 1). Mit Eingabe vom 17. März 2014 teilte die Rekurrentin dem Gericht ergänzend mit, sie habe am 12. März 2014 mit der zuständigen Person des Sozialamtes St. Gallen telefoniert, um offene Fragen zu klären.