© Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte A.c Mit Einstellungs-Verfügung vom 5. März 2014 teilten die Sozialen Dienste St. Gallen A.___ mit, ab 1. Januar 2014 bestehe kein Anspruch mehr auf Vorschüsse. Die Berechnung anlässlich der Revision für das Jahr 2014 habe ergeben, dass das anrechenbare Einkommen von Fr. 100'213.-- die Bevorschussungsgrenze von Fr. 98'835.-- übersteige. Die Bevorschussung und das Inkasso der Unterhaltsbeiträge für B.___ und C.___ würden daher per 31. Dezember 2013 eingestellt (act. G 4.1). B.