© Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte pflichtigen Unterhaltsbeiträge trotz angemessener Inkassoversuche nicht rechtzeitig eingegangen seien. Aus dem Gesuch der Sozialen Dienste ergebe sich jedoch klar, dass bislang keine genügenden Inkassobemühungen erfolgt seien, womit auch diese Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt sei (act. G 3.2). B.