B.a Gegen den Einspracheentscheid vom 7. Januar 2011 hat der Rekurrent, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. René Schwarz, am 24. Januar 2011 bei der Verwaltungsrekurskommission Rekurs erhoben. Darin beantragte er die Aufhebung des Einspracheentscheids (act. G 1). Der Rekurs wurde von der Verwaltungsrekurskommission am 31. Januar 2011 zuständigkeitshalber an das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen weitergeleitet (act. G 0). © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte