© Kanton St.Gallen 2026 Seite 6/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte um Alimentenbevorschussung zu stellen, und damit ab 1. Januar 2010 in den Genuss derselben zu kommen. 2.3 Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die Rekurrentin bei rechtzeitiger Aufklärung durch die Vorinstanz ihr Gesuch um Alimentenbevorschussung um mindestens einen Monat früher hätte einreichen können und damit bereits ab 1. Januar 2010 Anspruch auf Leistungen gehabt hätte.