Die Alimentenbevorschussung ist ähnlich wie die Opferhilfe zwischen Sozialhilfe und Sozialversicherung anzusiedeln. Es rechtfertigt sich von daher, auch im Bereich der Alimentenbevorschussung von einer Aufklärungspflicht auszugehen, wie das Bundesgericht es im Bereich Opferhilfe getan hat (Urteil vom 10. September 2010, 1C_32/2010, E. 3.6). Die Vorinstanz wäre demnach gehalten gewesen, die Rekurrentin jedenfalls ab März 2010 auf die Möglichkeit der Alimentenbevorschussung aufmerksam zu machen. Mithin hätte diese die Möglichkeit gehabt, bis Ende April 2010 ein Gesuch