Diesbezüglich lässt die Rekurrentin vorbringen, die Vorinstanz habe sie nicht genügend über ihre Rechte aufgeklärt. So habe die Rekurrentin die Vorinstanz bereits im November/Dezember 2009 um Hilfe nachgesucht. Somit sei der Vorinstanz seit Ende 2009 bekannt gewesen, dass sich die Rekurrentin in finanziellen Schwierigkeiten befinde. Am 18. Februar 2010 sei auch der Unterhaltsvertrag mit dem Kindsvater geschlossen worden. Der Vorinstanz sei bekannt gewesen, dass dieser von der Hand in den Mund lebe. Schon beim ersten Gespräch hätte eine Aufklärung darüber erfolgen sollen, dass allfällige Unterhaltsbeiträge durch die Gemeinde bevorschusst werden könnten.