A.a P.___ ersuchte die Politische Gemeinde Uznach am 23. September 2008 um Bevorschussung und Inkassohilfe von Unterhaltsbeiträgen für ihre 2008 geborene Tochter A.___ (act. G 7.1). Dem Gesuch zugrunde liegt das Urteil des Bezirksgerichts vom 6. Juni 2008, worin der Vater von A.___ zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge an seine Tochter im Betrag von Fr. 900.-- verpflichtet wurde (act. G 7.2).