3.2 Am 10. Februar 2006 teilte das Sozial- und Vormundschaftsamt der Rekurrentin mit, mit Entscheid vom 17. Januar 2006 seien die Alimente für ihre Kinder neu festgelegt worden. Rückwirkend ab 1. Mai 2005 seien pro Kind und Monat Fr. 550.-- geschuldet. Dies ergebe gesamthaft Fr. 2'750.-- pro Monat. Dieser Betrag werde ihr künftig überwiesen. Bekanntlich habe es (das Amt) während dieser Zeit die ursprünglichen Unterhaltsbeiträge von Fr. 3'770.-- pro Monat, ab 1. Januar 2006 Fr. 3'805.-- pro Monat, bevorschusst. Somit ergebe sich für die Zeit vom 1. Mai 2005 "bis zum heutigen Datum" ein Überschuss von Fr. 10'270.--. Diesen Betrag müsse sie (die Rekurrentin) zurückerstatten (act.