Darauf deutet auch das Schreiben des Amts an die Vertreterin der Rekurrentin vom 8. April 2008 hin. Darin führte dieses aus: "Sie [die Vertreterin der Rekurrentin] haben von uns verlangt, dass wir die Unterhaltsbeiträge für die vier Kinder rückwirkend ab Dezember 2007 bevorschussen. Wir können dies aber nicht machen, bevor nichts durch das Gericht verfügt worden ist. Dieses Risiko können wir nicht eingehen. Es könnte ja sein, dass das Gericht kein rückwirkendes Urteil macht und wir hätten dann keinen Schuldner für das bereits bevorschusste Geld. Die Alimentenbevorschussung wird also erst wieder bei Erhalt eines rechtskräftigen Gerichtsurteils fortgesetzt" (act.