Darüber, was in diesem Gespräch besprochen bzw. vereinbart wurde, finden sich in den Akten keine Angaben. Es ist jedoch unbestritten, dass das Amt die Bevorschussung ab 1. Dezember 2007 eingestellt hat und dass der Grund hierfür die Unklarheit bezüglich der Höhe der zu bevorschussenden Unterhaltsbeiträge war. Eine förmliche Einstellung wurde jedoch nicht verfügt. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 8/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte