Unterhaltsbeiträge sowie diejenigen, die in den letzten drei Monaten vor Anmeldung des Anspruchs fällig geworden seien, bevorschusst. Sollte das angerufenen Versicherungsgericht wider Erwarten grundsätzlich von einem Anspruch ab 1. Dezember 2007 ausgehen, erhebe die Vorinstanz bzw. das Sozial- und Vormundschaftsamt eventualiter die Einrede der Verrechnung mit früher zu viel bevorschussten Unterhaltsbeiträgen (Fr. 17'100.--); der entsprechende Rückerstattungsanspruch sei nicht verjährt (act. G 3). C.c Am 13. Mai 2009 wird der Rekurrentin die unentgeltliche Prozessführung bewilligt (act. G 4). C.d Mit Replik vom 11. Juni 2009 hält die Rekurrentin an ihren Anträgen fest (act. G 7).