A.g Am 18. März 2008 leitete B.___, vertreten durch Rechtsanwältin Regula Schmid, Klage auf Abänderung des Urteils des Kantonsgerichts vom 17. Januar 2006 ein und beantragte, A.___ sei zu verpflichten, an den Unterhalt der in ihrer Obhut stehenden Kinder monatlich und vorauszahlbar einen Unterhaltsbeitrag von Fr. 700.-- pro Kind zu bezahlen. Im Sinn einer vorsorglichen Massnahme sei A.___ zu verpflichten, diese Unterhaltsbeiträge ab Dezember 2007 bis zu einem rechtskräftigen Gerichtsurteil sofort zu bezahlen. Dem Sozial- und Vormundschaftsamt liess sie eine Kopie dieser Eingabe zukommen (act.