befindenden Kinder bis zum Höchstbetrag von Fr. 700.-- für jedes Kind gleichmässig aufgeteilt. A.___ bezahle für die bei der Mutter wohnenden Kinder, die noch in Ausbildung stünden, diese Unterhaltsbeiträge monatlich im Voraus. Erziele A.___ ein Nettoeinkommen von weniger als Fr. 5'700.--, so lege er B.___ die Unterlagen über sein Einkommen vor und orientiere sie jährlich über die Entwicklung seines Einkommens, solange der Unterhaltsbeitrag von Fr. 700.-- pro Kind in Ausbildung noch nicht erreicht werde (act. G 3.4-3 f.). Dieses Abänderungsverfahren war am 1. Juli 2002 beim Bezirksgericht Y.___ eingeleitet worden. Im Rahmen des Berufungsverfahrens vor Kantonsgericht hatten B.___ und A.___