Erziele A.___ Fr. 5'700.-- oder ein höheres Nettoeinkommen, bezahle er ab Dezember 2007 Fr. 600.-- für jedes Kind, das bei der Mutter wohne, solange sich alle fünf Kinder noch in Ausbildung befänden; Fr. 700.-- für jedes Kind, sobald wenigstens ein Kind wirtschaftlich selbstständig sei. Erziele A.___ ein tieferes Nettoeinkommen als Fr. 5'700.-- (inkl. Anteil allfälliger 13. Monatslohn), behalte er für seinen eigenen Grundbedarf Fr. 2'700.--. Sein den Betrag von Fr. 2'700.-- übersteigendes Nettoeinkommen werde auf die sich noch in Ausbildung © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte