Für das gesamte Jahr 2005 ist der Unterhaltsbeitrag von Fr. 907.90 (Indexstand per 1. Januar 2005) gemäss der gleichen Formel zu kürzen, wobei für die Bevorschussungsgrenze und das Mindesteinkommen die für 2005 geltenden Werte von Fr. 5'710.95 und Fr. 4'167.45 einzusetzen sind. Werden die anrechenbaren Einkommen der einzelnen Monate eingesetzt, so resultieren nachfolgende Bevorschussungsbeträge, wobei die Bevorschussungsbeträge der Monate August, September und November 2005 über der im Jahr 2005 geltenden Plafonierungsgrenze von Fr. 860.-- liegen und auf letztere zu begrenzen sind: Januar 2005: Fr. 648.30 Februar 2005: Fr. 637.10 März 2005: Fr. 711.65 April 2005: Fr. 775.50