bb) In der Klinik E.___ betrug das regelmässige, monatliche Nettoeinkommen der Rekurrentin ab dem Eintritt im Juni 2004 Fr. 3'872.95, da der für die Spendenaktion monatlich abgezogene Betrag von Fr. 1.-- nicht abzuziehen ist. Zuzüglich des Netto- Anteils des 13. Monatslohns von Fr. 305.35.-- ergibt sich daraus ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 4'178.30. Im Juni 2004 ist der Betrag von Fr. 20.-- für das Badge-Depot nicht abzuziehen, dagegen sind die erst im Juli ausbezahlten Kinderzulagen für den Juni bereits in der Lohnabrechnung vom Juni zu berücksichtigen.