G 1.7, act. G 1.8). Die am 15. Oktober 2006 eingereichte Vereinbarung über die gemeinsame elterliche Sorge in Verbindung mit dem Unterhaltsvertrag, der einen Unterhaltsbeitrag des Vaters von Fr. 450.-- monatlich festsetzte, wurde mit Beschluss vom 8. November 2006 genehmigt (act. G 1.10, act. G 3.118).