b) Am 5. Januar 2005 wurde eine Überprüfung des Bevorschussungsanspruchs in die Wege geleitet (act. G 3.106). In der Folge stellte das Sozialamt die Alimentenbevorschussung für die Monate Februar und März ein und richtete ab dem © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte