Frage offen gelassen, ob es die Bestimmungen des Gesetzes über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge (GIVU) grundsätzlich zulassen, Verzichtseinkommen dem anrechenbaren Einkommen als hypothetische Einkommen hinzuzurechnen. Hat die Mutter das Sorgerecht und die rechtliche Obhut über das Kind und verständigen sich die Eltern einvernehmlich auf eine Aufteilung der tatsächlichen Obhut und auf die gemeinsame Tragung der Unterhaltskosten, so liegt kein Verzicht der Mutter auf den vertraglich vereinbarten Unterhaltsbeitrag vor, da der Vater den Unterhalt des Kindes im Einvernehmen mit der Mutter in natura leistet. Jedoch ist in diesem Fall das Mindesteinkommen der Mutter gemäss Art.