O., Rz 5 zu Art. 293 ZGB). In diesen Aufsätzen hat HEGNAUER jedoch ausdrücklich festgehalten, dass bei offensichtlich ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen festgesetzter Unterhaltsbeiträge eine Bevorschussung nur gekürzt oder aufgehoben werden kann, wenn das kantonale Bevorschussungsrecht dies vorsieht (vgl. C. HEGNAUER, Elterliche Unterhaltspflicht, © Kanton St.Gallen 2026 Seite 5/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte